Aktuelles im 2012
Handwerkerkosten
Vor einigen Jahren wurde der Paragraph 35a EStG (Einkommensteuergesetz) deutlich erweitert.
Damit können Privatleute jedes Jahr 20 Prozent der Arbeitskosten für
Handwerkertätigkeiten im privaten Bereich von der Steuer abgesetzen -
in 2012 maximal 1200 €.
Die Regelung soll für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in Wohnungen,
Häusern und für Grundstücke sowie für Aufwendungen von Mietern und Eigentümern gelten.
Auch die Kosten des Handwerkers bei einem Kamin-Einbau oder -Umbau fallen unter diese Regelung.
Ein Grund mehr, sich für einen neuen Kamin zu entscheiden.